Herzlich willkomen auf der Internetseite des Wasser-Sport-Club Lathen
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Hafenordnung

1.)   Die Hafenanlagen mit allen Einrichtungen stehen den Mitgliedern des Wassersportclubs Lathen
       e.V. und seinen   Gästen zur Verfügung.

2.)  Alle Hafenbenutzer sind verpflichtet, im gesamten Hafengelände Ordnung zu halten, den Umweltschutz zu beachten und unnötigen Lärm (z.B. durch herumfahren mit kleinen Beibooten) zu vermeiden. Anfallender bootsüblicher Müll kann  im Container entsorgt werden. Material von der Maschinenpflege (Öle, Fette) und Renovierung (z.B. Teppiche, Holzreste) müssen von jedem selbst entsorgt werden. Das Bunkern von Kraftstoff muss mit äußerster Sorgfalt erfolgen. Generell nicht in der Halle.

3.)   Alle Boote müssen am Steg seemännisch vertäut sein. Es ist vernünftiges Tauwerk zu benutzen (keine Gummibänder oder verschlissene Taue oder ähnliches). Die Boote sind in einen sauberen und pfleglichen Zustand zu halten. Es sind an der stegseite Fender  passender Größe zu verwenden.Veränderungen an den Stegen und das anbringen von Anlegehilfen (z.B.: Klampen, Ringe, Ösen) dürfen nur mit der Zustimmung des Hafenmeisters erfolgen. Das Grillen auf den Stegen ist verboten.  Alle Manöver im Hafenbereich haben mit Vorsicht und Rücksichtnahme zu erfolgen.
Auslaufende Boote haben gegenüber einlaufenden Booten Vorfahr (Schallsignal. 1x kurz)
Bei Beschädigungen an der Steganlage oder an den Booten sind sofort der Hafenmeister und der Eigner zu benachrichtigen.

4.)    Einen Dauerliegeplatz oder Saisonplatz können nur Boote erhalten, die ordnungsgemäß  registriert und versichert sind. Nachweise sind unaufgefordert vorzulegen. Die Vergabe der Liegeplätze erfolgt durch den Hafenmeister.  Liegeplätze die vorrübergehend oder länger nicht vom Platzinhaber genutzt werden, werden vom Hafenmeister an Gäste vergeben. Bei Abwesenheit von länger als 2 Tage ist der Hafenmeister zu informieren.

       Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Bei einem Bootsverkauf  kann der Liegeplatz nicht weitergegeben werden.

       Tore zu den Stegen sind Fluchttüren und dürfen daher nicht verschlossen werden. Schlüssel sind unmittelbar zurück in den Schlüsselkasten zuhängen.

   

5.)   Elektrizität und Wasser sind sparsam zu verbrauchen.
Die Nutzungsgebühren für Wasser und Strom sind in der Gebührenordnung aufgeführt.
Dauerlieger und Saisonlieger haben bei Stromnutzung einen Zwischenzähler zu installieren und wird vom Hafenmeister bei Beginn der Saison abgelesen.

6.)   Die Slipanlage ist kostenpflichtig, siehe Gebührenordnung (außer Kanuten, Paddler, und Ruderer) und kann nach Rücksprache mit dem Hafenmeister auf eigene Verantwortung genutzt werden. Boote müssen auch hier versichert und registriert sein.

7.)   Das Hafengelände darf, außer auf der Slipanlage, nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Ausnahmen nur zum be - und entladen bei Saisonanfang und -ende. Ansonsten ist der Handwagen zu benutzen.

8.)   Hunde sind an der Leine zuführen. Das Angel und baden ist im Hafenbereich verboten.

9.)   Der Hafenmeister hat Weisungsrecht gegenüber allen Hafenbenutzern. Er übt neben dem ersten und zweiten Vorsitzenden im gesamten Hafenbereich das Hausrecht aus.                                                             

                                                                                     

                                                                                    DER VORSTAND

      

Stand 15.10.2016

 

Hafenordnung zum Download
Hafenordnung.pdf
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© Hans-Günter Abels